Angela Di Paolantonio

Ihre Ansprechpartnerin für rechtliche Betreuung

Manchmal kommt im Leben der Moment, in dem wichtige Entscheidungen alleine schwerfallen. Genau dann bin ich für Sie da. Mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und dem Blick für das, was wirklich wichtig ist: Ihre Selbstbestimmung und Ihr Wohlbefinden.

Ihre Ansprechpartnerin für rechtliche Betreuung

Selbstbestimmt leben – mit der richtigen Unterstützung.

Selbstbestimmt leben – mit der richtigen Unterstützung.

Auf meiner Internetseite erfahren Sie alles rund um das Thema gesetzliche Betreuung – leicht verständlich und übersichtlich. Ich begleite Sie oder Ihre Angehörigen dabei, rechtliche Fragen zu klären, Anträge zu stellen und sichere Lösungen zu finden.

Mein Ziel ist es, dass Sie sich gut informiert, ernst genommen und unterstützt fühlen.
Zögern Sie nicht, mich unverbindlich zu kontaktieren – telefonisch oder per E-Mail.

Gesetzliche Betreuung

Früher gab es in Deutschland die Entmündigung und Vormundschaft für kranke oder behinderte Erwachsene. Das bedeutet: Betroffene durften wichtige Dinge nicht mehr selbst entscheiden. Seit 1992 ist das anders. Heute gibt es dafür das Betreuungsrecht.

Wir erklären hier, was eine Betreuung ist, wie man sie bekommt und wer Ihnen helfen kann.

Was ist Betreuung?

Betreuung ist für Erwachsene, die Hilfe brauchen.
Eine Betreuerin unterstützt die Person bei wichtigen Entscheidungen. Ziel ist: so viel Selbstbestimmung wie möglich, aber auch Schutz und Fürsorge.
Eine Betreuerin kann zum Beispiel:

  • einen Mietvertrag kündigen,
  • einen Vertrag für ein Pflegeheim unterschreiben,
  • Sozialleistungen beantragen,
  • Geld und Vermögen verwalten,
  • für die Gesundheit sorgen,
  • einer ärztlichen Behandlung zustimmen,
  • in Ausnahmefällen freiheitsbeschränkende Maßnahmen erlauben.

Wichtig:
Betreuung bedeutet nur rechtliche Betreuung.

Das heißt:
Es geht nicht um Pflege oder soziale Betreuung wie Aufpassen, Waschen oder Einkaufen.

Wer ordnet Betreuung an?

Eine Betreuung wird immer vom Betreuungsgericht angeordnet.
Das gilt auch für Ehepartner, Kinder oder Eltern. Sie dürfen nicht automatisch über alles entscheiden.

Beispiel:
Ein Ehepartner wird krank und hat kein Geld mehr auf dem eigenen Konto. Ohne Betreuung oder Vollmacht darf der andere Ehepartner nicht automatisch über das Konto verfügen.

Für Erwachsene gilt:

  • Es gibt kein automatisches Vertretungsrecht, auch nicht für nahe Angehörige.
  • Damit jemand für eine erwachsene Person handeln darf, braucht man entweder eine gerichtliche Betreuung oder eine Vorsorgevollmacht.
Wie beantragt man eine Betreuung?

Eine Betreuung kann man beim Amtsgericht / Betreuungsgericht beantragen. Das geht schriftlich oder mündlich.

Auswahl der Betreuungsperson

Das Gericht entscheidet, wer die Betreuung übernimmt.

  • Die Wünsche der betroffenen Person sind besonders wichtig.
  • Wenn die Person selbst jemanden vorschlägt, muss das Gericht dies berücksichtigen.
  • Gibt es eine Betreuungsverfügung, muss sie dem Gericht gezeigt werden.

Eine Betreuungsperson kann ablehnen, wenn es ihr nicht zumutbar ist.
Aber: Ohne Grund darf man nicht einfach ablehnen. Sonst können Probleme entstehen.
Das Gericht kontrolliert die Betreuer*innen.

  • Einmal im Jahr müssen sie Bericht erstatten und Rechnungen vorlegen.
  • Manche Entscheidungen brauchen eine Extra-Erlaubnis vom Gericht.
    Beispiele: Kündigung einer Wohnung, Verkauf einer Immobilie, freiheitsentziehende Maßnahmen.
Beschwerden und Wechsel
Wenn es Probleme mit einer Betreuungsperson gibt, muss man das dem Gericht melden.
Ein Wechsel der Betreuungsperson ist möglich, muss aber beim Gericht beantragt werden.

"Unsere Familie war überfordert mit den vielen Anträgen und rechtlichen Fragen. Dank Frau Di Paolantonio konnten wir alles Schritt für Schritt klären. Ihre ruhige Art und ihr Fachwissen haben uns Sicherheit gegeben."

– Herr K.

"Frau Di Paolantonio hat mir in einer sehr schwierigen Zeit geholfen. Sie hat mir alles verständlich erklärt und mich bei allen wichtigen Entscheidungen unterstützt. Ich hatte endlich das Gefühl, nicht mehr alleine dazustehen."

– Frau M.

Gemeinsam den richtigen Weg finden

Egal, ob es um rechtliche Fragen, Anträge oder Entscheidungen geht – Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Ich unterstütze Sie mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen.

Wenn das Leben kompliziert wird, ist es gut, jemanden an der Seite zu haben. Ich höre zu, erkläre verständlich und begleite Sie zuverlässig.

Gemeinsam den richtigen Weg finden

Sie sind nicht allein.

Manchmal braucht es einfach jemanden, der zuhört, unterstützt und den richtigen Weg zeigt. Ich begleite Sie Schritt für Schritt – verständlich, zuverlässig und an Ihrer Seite.